Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.